Warum die nächste Regierung in Bildung investieren muss...

 

Die Nationalratswahl ist vorbei, die Parteien verhandeln über eine neue Regierung. Ein Thema, bei dem die nächste Regierung Verbesserungen und mehr Investitionen erwirken muss, ist das Thema Bildung. Der Hochschulbereich ist damit ebenso gemeint.

Im Jahr 1972 wurden unter Bundeskanzler Bruno Kreisky (SPÖ) die Hochschulen für alle zugänglich, indem die Selektion nach Einkommen des Elternhauses in Form von Studiengebühren abgeschafft wurde. Ziel war es, den Fokus auf die Talente eines Individuums zu lenken, anstatt auf seine Herkunft. 

Durch diese Bildungschancen gelang eine Potenzialentfaltung, die nicht zuletzt auch Österreichs Wirtschaft genutzt hat. Qualifizierte und gut ausgebildete Fachkräfte standen zur Verfügung und Österreichs Universitäten erlangten einen Ruf für hochwertige Forschungsqualität. “Aber wie zeigt sich das? Österreich ist EU-weit bei den TOP 3 in Puncto Kooperation der Universitäten mit den Unternehmen, davon haben 81% der kooperierenden Unternehmen Marktneuheiten mit hohem Neuigkeitsgrad eingeführt.”

Nicht unerwähnt bleiben darf ebenso der volkswirtschaftliche Nutzen von Investitionen in universitäre Bildung:

Laut einer WIFO-Studie aus dem Jahr 2022, sind bereits die Steuerinnahmen für an den Universitäten beschäftigte Personen kurz bis mittelfristig höher als das Bildungsbudget des Bundes. Zudem weisen Absolventen einer Universität eine höhere Erwerbstätigenquote auf und erzielen i.d.R. ein höheres Einkommen als Personen in darunterliegenden Ausbildungsstufen. Durch die progressive Einkommensbesteuerung entstehen dadurch ebenso Mehreinnahmen für den Staat. Die Nettoerträge von Investitionen in Universitäten betragen laut der WIFO-Studie zwischen 5 % und 7,3 %. 

Das Wirtschaftswachstum in Branchen mit hohem Anteil an Hochschulabsolventen war beispielsweise im Zeitraum von 2008 bis 2019 um 4,2 % höher. 

Die Studie kommt zu dem Resultat, dass Bildungsausgaben sogar in einem relativ kurzen Zeitraum von drei bis fünf Jahren überkompensiert werden, indem den Ausgaben höhere Einnahmen gegenüberstehen.

Basierend auf Erkenntnissen solcher Art erhebt der VSSTÖ wie auch die SPÖ die Forderung, Universitäten auszufinanzieren, etwa durch eine Erhöhung des Forschungsbudgets. Dadurch kann in der Praxis ermöglicht werden, dass jede Lehrveranstaltung jedes Semester angeboten wird, wodurch schnelleres Studieren möglich ist, sowie Forschungslabors für einzelne Studienrichtungen besser ausgestattet werden können.

Ein weiteres Problem ist die derzeit schwierige Zugänglichkeit zur Studienbeihilfe, welche einen kleinen Empfängerkreis und eine nicht mehr existenzsichernde Höhe aufweist. Daher muss der Empfängerkreis durch Anhebung der Einkommensgrenzen ausgeweitet werden, sowie eine Anhebung der Studienbeihilfe über die Armutsgefährdungsgrenze, welche für eine Person in Österreich bei 1.572 € im Monat liegt, sichergestellt werden. 

Wie anhand der WIFO-Studie, welche das Bildungsprogramm von VSSTÖ und SPÖ geradezu untermauert, festgestellt werden kann, wären die Auswirkungen der Kürzung von Bildungsausgaben und Zugangsbeschränkungen an Universitäten nicht nur für die Betroffenen, sondern auch volkswirtschaftlich fatal. Dieses Worst-Case Szenario droht uns, wenn eine Blau-Schwarze Regierung an die Macht käme.

Bei jeder Regierungszusammenarbeit aus FPÖ und ÖVP wurden Studiengebühren eingeführt oder auf eine Erhöhung dieser abgezielt, mit dem Resultat, den Zugang zu Universitäten insbesondere für Einkommensschwache zu erschweren. Auf die Einführung der Studiengebühren unter Schwarz- Blau im Jahr 2001 sank die Studierendenzahl mit Beginn des Wintersemesters 2001/2002 um 19,7 %, die Zahl der Neuinskriptionen um 14 %.

Nachdem 2008 die Studiengebühren wieder abgeschafft wurden, und ab 2013 die Studiengebühren im Fall der Überschreitung der Mindeststudienzeit um zwei Toleranzsemester wiedereingeführt wurden, plante die Türkis-Blaue Koalition in ihrem 2017 ausverhandelten Koalitionsabkommen, Studiengebühren ab dem dritten Semester einzuführen. Als etwaige Höhe kursierten Zahlen von 500 € und mehr. Diese Gebühren träfen jeden Studierenden, da mindestens die Hälfte des Studiums (sogar wenn man in der Mindeststudienzeit abschließen sollte) kostenpflichtig wäre. 

Daher sagen wir vom VSSTÖ: NEIN zu Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren und JA zu Investitionen in Bildung und einer einfacheren Zugänglichkeit zu einer existenzsichernden Studienbeihilfe!

 
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Johann Lanner

studiert Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsrecht

office@vsstoe-linz.at

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