ÖH Wahl 2023

Die Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Studierenden in ganz Österreich und vertritt sie gegenüber Lehrenden, Rektoraten sowie der Bundesregierung.

Die ÖH-Wahlen finden dieses Jahr von 9. bis 11. Mai an allen Hochschulen in Österreich statt. Auf Fachhochschulen kann auch schon am 4. und/oder 5. Mai gewählt werden. Dabei kannst du auf drei Ebenen deine Stimme abgeben und mitbestimmen, wer deine Vertretung ist:

  • Studienvertretung
    Hier bestimmst du, wer in den kommenden zwei Jahren deine Interessen innerhalb deiner Studienrichtung vertritt. Dabei kannst du – je nach Größe deines Studiengangs – 3 bis 5 Vertreter_innen mittels Personenwahl wählen. Die Studienvertretung vertritt dich gegenüber deiner Studienprogrammleitung und arbeitet z.B. an der Erstellung neuer Curricula mit. Achtung: Die Studienvertretung kann nicht per Briefwahl gewählt werden!
     
  • Hochschulvertretung
    Bei der Wahl für die lokale Vertretung an deiner Hochschule kannst du eine Liste bzw. Fraktion wählen. Die Hochschulvertretung vertritt dich gegenüber der Leitung deiner Hochschule und berät dich z.B. bei hochschulspezifischen Problemen.
     
  • Bundesvertretung
    Auch bei der Wahl für die Vertretung auf Bundesebene kannst du eine Liste bzw. Fraktion wählen. Die Bundesvertretung vertritt dich gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft und sitzt z.B. bei Gesetzesverhandlungen mit am Tisch.
     

Solltest du an den Wahltagen keine Zeit haben, kannst du deine Stimme auch via Briefwahl gültig machen. Nutze auf jeden Fall dein Recht und gib deine Stimme bei der Wahl ab – nur gemeinsam können wir etwas verändern!

Wir Studierende können selbst bestimmen, wer uns vertritt. Durch unseren Einsatz ist es gelungen, dass die ÖH-Bundesvertretung nun direkt gewählt werden kann. Die Wahlen sind somit nun demokratischer und transparenter. Auch die Staatsbürger_innenschaft entscheidet nicht darüber ob du wählen darfst oder nicht. Alle ordentlichen ÖH Mitglieder – also alle, die den ÖH Beitrag bezahlt haben – sind aktiv und passiv wahlberechtigt.

Wahlberechtigt sind alle Studierende der Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Privatuniversitäten und öffentlichen Universitäten.

Du hast auch die Möglichkeit die Österreichische Hochschüler_innenschaft und die Hochschulvertretungen per Brief zu wählen.

Um per Briefwahl wählen zu können, musst du zwischen 22. März und 2. Mai 2023 eine Wahlkarte beantragen.

Die Briefwahl kann auf 3 Arten beantragt werden:

  • Online auf der Homepage der Österreichischen Hochschüler_innenschaft
  • Per eingeschriebenen Brief schriftlich bei der Bundeswahlkommission
  • Direkt vor Ort bei der Bundeswahlkommission
     

Wenn du die Wahlkarte online beantragst, hast du zwei Möglichkeiten dich auszuweisen. Entweder du lädst direkt einen der erlaubten Lichtbildausweise (Reisepass, Führer_innenschein, Personalausweis oder Studierendenausweis) hoch oder du bestätigst deine Identität per Handysignatur.

Wenn du deine Wahlkarte per schriftlichem Antrag bei der Bundeswahlkommission beantragst, bestätigst du deine Identität durch Beigabe der Kopie deines Studierendenausweises, Personalausweises, Reisepasses oder deines Führer_innenscheines.

Auch wenn du deine Wahlkarte persönlich bei der Bundeswahlkommission beantragst, brauchst du einen der oben genannten Ausweise, um deine Identität zu bestätigen.

Deine Identität wird dann von der Bundeswahlkomission überprüft. Beachte, dass dein Antrag erst am 7. April endgültig geprüft werden kann, da erst an diesem Datum das endgültige Wähler_innenverzeichnis feststeht und geprüft werden kann, ob du wahlberechtigt bist.

Du kannst dir aussuchen, ob dir die Wahlkarte zugeschickt werden soll oder du sie selbst in der Bundeswahlkommission abholst. Solltest du dich dazu entscheiden, dass sie dir zugeschickt wird, erhälst du nachdem deine Identität geprüft wurde, von der Bundeswahlkommission ein E-Mail an deine Hochschuladresse, mit dem du bestätigen musst, dass dir die Wahlkarte zugesandt werden soll. Beachte, dass du die Wahlkarte persönlich entgegennehmen musst!

 

Wenn du die dafür entschieden hast, dir die Wahlkarte zuschicken zu lassen, erhältst du ein Kuvert mit folgendem Inhalt:

  • Den (blauen) Stimmzettel für die Wahl der ÖH Bundesvertretung
    Beige Stimmzettel für alle Hochschulvertretungen, für die du Wahlberechtigt bist
  • Ein Kuvert in der jeweiligen Farbe für jeden einzelnen Stimmzettel
  • Die eigentliche Wahlkarte (ein verschließbares Kuvert in A4)
  • Ein personalisiertes Begleitschreiben, in dem beschrieben wird, wie du wählen musst


Hast du deine Wahlkarte erhalten, kannst du direkt von zuhause aus wählen. Beachte, dass du, nachdem du alle Stimmzettel in das richtige Kuvert gegeben hast, diese in das Wahlkuvert gibst, und anschließend die eidesstattliche Erklärung unterschreibst, um zu erklären, dass du die amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast.

Die Wahlkarte kann dann entweder persönlich bei der Bundeswahlkommission abgegeben werden oder durch Übermittlung per Post oder Boten an diese weitergeleitet werden. Die Wahlkarte muss bis spätestens 10. Mai 18:00 eingelangt sein. Das bedeutet, dass nicht der Poststempel zählt, sondern dass sie tatsächlich am 2. Wahltag um 18:00 bei der Bundeswahlkommission sein muss!

Wir empfehlen dir deine Wahlkarte persönlich zur Post oder zur Bundeswahlkommission zu bringen, weil nur dann garantiert werden kann, dass dein geheimes Wahlrecht gewahrt bleibt und deine Stimme wirklich ankommt.

Auch wenn du eine Wahlkarte beantragt hast, kannst du trotzdem noch an deiner Hochschule, in der für dich zuständigen Unterkommission, deine Studienvertretungen wählen.

Anders als bei Nationalratswahlen kannst du mit deiner Wahlkarte nicht in jeder Unterkommission wählen, wenn du dein Wahlrecht doch noch persönlich wahrnehmen möchtest. Du musst dann mit deiner Wahlkarte, allen Stimmzetteln und dem Begleitschreiben in deine zuständige Unterkommission gehen, diese dort abgeben und erhältst dann vor Ort den Stimmzettel deiner Unterkommission für die Bundesvertretung, die Hochschulvertretung und die Studienvertretung.