
Bildung und Behinderung in Österreich
Bildung und Behinderung in Österreich Österreich wurde 2023 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgefordert, den Ausbau eines segregierenden Schulsystems zu stoppen
Österreich wurde 2023 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgefordert, den Ausbau eines segregierenden Schulsystems zu stoppen und somit keine neuen Sonderschulen zu errichten. Grundlage solcher Bewertungen ist die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 24, der ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen verlangt. Ein Bericht im Auftrag der Europäischen Kommission (2010) zeigte, dass die Umsetzung von Chancengleichheit im Bildungsbereich in Österreich unzureichend ist. Inklusion ist hier gesetzlich nur bis zum Ende der Pflichtschule vorgeschrieben! Danach fehlen verbindliche Regelungen, was die Betroffenen häufig zu einem frühen Systemausstieg drängt. Der Übergang in reguläre Berufsausbildungen gelingt selten; stattdessen münden viele in vorbereitende Maßnahmen oder geschützten Arbeitsbereichen. Auf Hochschulebene sieht das Universitätsgesetz die Berücksichtigung behinderter Studierender zwar vor, doch die konkrete Umsetzung liegt im Ermessen der einzelnen Hochschulen. Ein zentrales Recht jedoch ist der Anspruch auf besondere Prüfungsmethoden (§ 59.1.UG, wende dich ans Institut Integriert Studieren)! Trotz staatlich finanzierter Maßnahmen, die auf Inklusivität abzielen, ist das österreichische Bildungssystem weiterhin durch Selektivität und Ausschluss gekennzeichnet und entspricht somit auch nicht der UN-Behindertenrechtskonvention.
Vorsitzende der Studienvertretung Sozialwirtschaft
Stv. Wirtschaftsreferentin ÖH JKU

Bildung und Behinderung in Österreich Österreich wurde 2023 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgefordert, den Ausbau eines segregierenden Schulsystems zu stoppen